Transparente Preise, Zahlungsbedingungen und Trinkgeld

Eine Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail ist in jedem Fall kostenlos. 

Transparente Preise sind bei mir keine Floskel. Ich arbeite nicht mit kalkulierten Scheinrabatten oder anderen versteckten Kosten. Bei vielen Aufträgen kann ich auf Wunsch einen Festpreis anbieten (manchmal erst nach Begutachtung vor Ort). Ansonsten gelten die folgenden Preise mit Irrtums- und Änderungsvorbehalt.

1. Stundensatz

2. Anfahrt

2.1 Anfahrt bis einschließlich 1 km

2.2 Jeder weitere angefangene Kilometer

3. Pauschalen für Türnotöffnungen und Tresoröffnungen

3.1 Zugefallene Tür

3.2 Abgeschlossene Tür

3.3 Defektes Schloss

3.4 Tresoröffnung

4. Aufschlagspauschalen

4.1 Havarieaufschlag / priorisierter Einsatz

4.2 Nachtzuschlag

4.3 Wochenend- und Feiertagszuschlag

5. Berechnung des Gesamtpreises

6. Zahlungsbedingungen und Arten

7. Trinkgeld

 

1. Stundensatz

  • 63,00 € netto / 74,97 € brutto pro Stunde
  • Der Stundensatz kommt z.B. bei Öffnungen von defekten Schlössern sowie bei Tresoröffnungen zur Anwendung, sofern die jeweilige Pauschale bzw. die darin enthaltene erste Arbeitsstunde überschritten wird.
  • Für die erste Arbeitsstunde wird die jeweils zutreffende Pauschale gemäß Punkt 3 berechnet. Ab der zweiten Arbeitsstunde erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand in angefangenen 15-Minuten-Intervallen auf Grundlage des oben genannten Stundensatzes.
  • Die Erste Arbeitsstunde wird immer komplett berechnet.

 

2. Anfahrt

  • Die Anfahrt wird unabhängig von der tatsächlichen Anfahrt pauschal vom Betriebsstandort bis zum Einsatzort berechnet.

2.1 Anfahrt bis einschließlich 1 km

  • 25,00 € netto / 29,75 € brutto

2.2 Jeder weitere angefangene Kilometer

  • 10,00 € netto / 11,90 € brutto

 

3. Pauschalen für Türnotöffnungen und Tresoröffnungen

3.1 Zugefallene Tür

  • 21,00 € netto / 24,99 € brutto
  • Die Pauschale gilt für die Öffnung einer zugefallenen, nicht abgeschlossenen Tür.

Die Pauschale gilt nicht bei:

  • Türen mit einem technischen Defekt wie z.B. Fallenbruch,
  • selbstverriegelnden oder automatisch verriegelnden Schlössern bzw. Schließsystemen.
  • In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung nach der jeweils zutreffenden Pauschale bzw. dem tatsächlichen Arbeitsaufwand.

3.2 Abgeschlossene Tür

  • 50,00 € netto / 59,50 € brutto
  • Die Pauschale gilt für die Öffnung einer abgeschlossenen Tür, sofern kein technischer Defekt vorliegt.
  • Benötigtes Material wird gesondert berechnet.

3.3 Defektes Schloss

  • 89,00 € netto / 105,91 € brutto
  • Die Pauschale gilt für die Öffnung einer Tür, bei der das Schloss oder der Schließmechanismus einen technischen Defekt aufweist.
  • Die Pauschale umfasst die erste Arbeitsstunde. Dauert die Öffnung länger als eine Stunde, wird die weitere Arbeitszeit gemäß dem Stundensatz aus Punkt 1 in angefangenen 15-Minuten-Intervallen berechnet.
  • Benötigtes Material wird gesondert berechnet.

3.4 Tresoröffnung

  • 158,00 € netto / 188,02 € brutto für die erste Arbeitsstunde
  • Tresoröffnungen erfordern spezielles Fachwissen und den Einsatz hochwertiger Spezialwerkzeuge. Die erste angefangene Arbeitsstunde wird immer vollständig mit dieser Pauschale berechnet.
  • Dauert die Tresoröffnung länger als eine Stunde, wird die weitere Arbeitszeit gemäß dem Stundensatz aus Punkt 1 in angefangenen 15-Minuten-Intervallen berechnet.
  • Benötigtes Material wird gesondert berechnet.

 

4. Aufschlagspauschalen

4.1 Havarieaufschlag / priorisierter Einsatz

  • 25,00 € netto / 29,75 € brutto
  • Der Havarieaufschlag wird berechnet, wenn ein Auftrag nicht regulär terminiert, sondern auf Wunsch des Auftraggebers kurzfristig bzw. priorisiert durchgeführt werden soll.

4.2 Nachtzuschlag

  • 25,00 € netto / 29,75 € brutto
  • Der Nachtzuschlag wird für Einsätze zwischen 20:00 und 8:00 Uhr berechnet.

4.3 Wochenend- und Feiertagszuschlag

  • 25,00 € netto / 29,75 € brutto
  • Der Zuschlag wird für Einsätze an Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen berechnet.

 

5. Berechnung des Gesamtpreises

  • Der Gesamtpreis setzt sich – soweit die jeweiligen Positionen tatsächlich anfallen – wie folgt zusammen:
    • Anfahrt + Pauschale + zusätzliche Arbeitszeit + Aufschläge + Material = Gesamtpreis
  • Es werden ausschließlich tatsächlich anfallende Leistungen und Kosten berechnet. Wird beispielsweise kein Material benötigt, entstehen hierfür selbstverständlich auch keine Kosten.

 

6. Zahlungsbedingungen und Arten

  • Die Zahlung ist sofort nach Durchführung fällig
  • Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
    • PayPal
    • Kartenzahlung vor Ort
    • Sofortüberweisung
    • Zahlung auf Rechnung – in Ausnahmefällen
    • Barzahlung – in Ausnahmefällen und nur passend, da kein Wechselgeld mitgeführt wird

 

7. Trinkgeld

  • Trinkgeld wird selbstverständlich nicht erwartet.
  • Wenn du mit meiner Arbeit zufrieden bist und mich darüber hinaus unterstützen möchtest, freue ich mich natürlich über ein freiwilliges Trinkgeld – unabhängig davon, ob wir uns persönlich begegnet sind oder du meine Arbeit ausschließlich online kennst.
  • Trinkgeld kann beispielsweise über PayPal gesendet werden. Auch hier gilt: Eine bargeldlose Zahlung ist mir am liebsten.

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